Das Aufstellen von Fallen ist grundsätzlich nach §… nicht erlaubt, da Fallen für Insekten prinzipiell nicht selektiv sind. Es können auch viele andere Arten in diese Fallen geraten und so verenden auch Insekten, die wir schützen wollen oder die sogar nach §… dem besonderen Artenschutz unterstehen.
Nun ist es so, dass man in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Duisburg (kurz UNB), eine Genehmigung für die Aufstellung von Fallen unter bestimmten Voraussetzungen bekommen kann.
- Die Fallen dürfen keine Flüssigkeiten enthalten, in denen die Insekten ertrinken können
- Die Fallen dürfen nur in der Zeit von Januar bis April zum Einsatz kommen.
- Sie müssen täglich kontrolliert werden, ob nicht andere Insekten, insbesondere die europäische Hornisse darin gefangen ist. Sollte das der Fall sein, muss die Falle an diesem Ort umgehend entfernt werden.
- Der Personenkreis der eine solche Falle aufhängen will, muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, die verschiedenen gefangenen Insekten zu unterscheiden (z.B. ein Imker)
Warum Fallen aufstellen in dieser Zeit?
Eigentlich fliegen in der Zeit von Januar bis April doch gar nicht so viele Insekten, warum soll ich dann eine Falle aufstellen und nicht danach?
Das Antwort ist relativ einfach. In dieser Zeit fliegen die Königinnen der Vespa Velutina aus, und beginnen ihre Nester zu bauen. Viele andere Insekten sind dann noch nicht sehr aktiv oder sind kleiner, als die Asiatische Hornisse. Diese können gefahrlos wieder aus der Falle entkommen, die große Königin der Velutina aber nicht. Durch das Abfangen der Königinnen kann man verhindern, dass viele neue Nester gebaut werden und dadurch wieder neue Königinnen der nächsten Generation herangezogen werden.
Durch jedes nicht beseitigte Nest kommen im Folgejahr
5 neue Nester hinzu!
Fallen, die derzeit durch die UNB zugelassen werden, sind Folgende:

